Kleinfahrzeugkennzeichen

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen

Das Dokument wird von den Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSA) ausgestellt. Die im Kleinfahrzeug-Ausweis eingetragene Nummer zusammen mit dem Kennbuchstabendes des WSA bilden das Kennzeichen, z.B. K – AB1234. Der Ausweis ist unbefristet gültig. Änderungen an den im Ausweis eingetragenen Daten müssen unverzüglich der ausstellenden Behörde gemeldet werden.

Der Ausweis enthält neben dem Kennzeichen technische Daten des Kleinfahrzeugs sowie Name und Anschrift des Eigners. Das Eigentumsverhältnis muss glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden. 

Das Kennzeichen muss jederzeit deutlich lesbar in mindestens zehn Zentimeter hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Bootes angebracht werden. 

Die Zuteilung des Kennzeichens einschließlich der Ausstellung des Ausweises kostet ca. € 18,00.

Hinweis ! 
Boote mit einer Wasserverdrängung von > 10 cbm ist der Eigentümer verpflichtet das Schiff zur Eintragung beim Binnenschiffsregister anzumelden. 
Weitere Infos unter: www.wsa.de 

 

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.