Dokumentenprüfung

Wir schauen bei dem Boot oder der Yacht ganz genau auf die wichtigen Papiere.

E/M/S fordert von dem Verkäufer, dem Händler bzw. dem Broker alle wichtigen und relevanten Papiere und Dokumente an. Der beauftragte Sachverständige vor Ort vergewissert sich von deren Beschaffenheit und hält fest, ob diese im Original oder lediglich als Kopie zur Einsicht vorlagen. Die aufgenommenen Abbildungen dieser Unterlagen werden einem Gremium von geschulten Sachkundigen vorgelegt und entsprechend der Richtlinien des BPC® Boot’s-Paper-Check von diesen gesichtet und ausgewertet.
Diese Experten befassen sich mit der Frage der Eigentümerkette, der Klassifizierung, Zulassung und Registrierung des Bootes / der Yacht sowie dem vorliegenden Mehrwertsteuernachweis für die EU. E/M/S bedient sich auch hier internationaler Experten und Fachanwälte auf dem Gebiet der Schiffsregistrierung. Unterschiedliche Vorgaben und Behandlungsweisen bei Booten und Yachten in den verschiedenen europäischen Ländern erfordern hier ein geschultes Auge. Unwissenheit und Gutgläubigkeit können hier schnell zu einem Desaster für Sie werden.

Insbesondere der Nachweis, für die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgeführte Umsatzsteuer, muss klar und eindeutig sein. Vielfach genutzte Erklärungen in Kaufverträgen, wie zum Beispiel „Der Verkäufer versichert, dass er oder ein früherer Eigentümer beim erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einem EU-Mitgliedstaat für das Boot und die Ausrüstung Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt hat.“ lesen sich gut und verständlich, haben aber rechtlich als Mehrwertsteuernachweis keine ausreichende Bedeutung.
Die zusammengetragenen Ergebnisse finden Sie in einem separaten Teil unseres 1st Boat-Checks.

Der Preis ist bereits in der Pauschale für den 1st Boot-Check inkludiert.

Sollten Sie bereits in Besitz eines aktuelles Wergutachtens sein, so können Sie den BPC® Boot’s-Paper-Check auch gesondert in Auftrag geben.

Preise bitte anfragen.

 Oftmals können sogar zusätzlich beauftragte Arbeiten im Zeitfenster des 1st Boot-Checks erfolgen. Bei gleichzeitiger Beauftragung könnten Sie sich auf diese Art und Weise gegebenenfalls gesonderte Kosten für die An- und Abreise des Gutachters sparen.