Builder´s Certificate

Builder´s Certificate (kurz „BC“ genannt)

Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer des Bootes / der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus.
Das BC enthält die wesentlichen Angaben zum Boot / zur Yacht, wie die genaue Angabe des Herstellers, die Marke, das Modell, die Rumpfnummer (HIN = Hull Identification Number), das Baujahr, den Bauort sowie gegebenenfalls weitere technische Angaben zum Schiff wie die Größe (Länge und Breite), die Rumpfform und Tonnage des Schiffs als auch den Typ und die Nummer(n) des verbauten Motors bzw. der verbauten Motoren. Es umfasst alle relevanten Informationen, die zur eindeutigen Identifizierung des Bootes / der Yacht dienlich sind. Es ist quasi die Geburtsurkunde Ihres neuen Schiffes.

Die Schiffsbauwerft bzw. die Bootswerft (bei kleineren Schiffen) erstellt dieses BC nur einmal. Das Builder’s Certificate darf nicht mit dem CE Zertifikat oder der CE-Konformitätserklärung verwechselt werden. Das CE Zertifikat wird zum Beispiel für das Baumuster ausgestellt. Das Original dieses Zertifikates erhält der Hersteller. Die CE-Konformitätserklärung (DoC = Declaration of Conformity) wird daraufhin für alle Boote ausgestellt, die dann entsprechend diesem Baumuster gebaut und in Verkehr gebracht werden. Sollte für das Boot noch keine CE-Zertifizierung erfolgt sein, so muss dieses Boot in einem sogenannten PCA-Verfahren (Post Construction Assessment) nachträglich zertifiziert werden. Die PCC Zertifizierung (Post Construction Certificates) darf nur eine zertifizierte Stelle durchführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an E/M/S (European Institute for Maritime Services).

Jeder Eigner muss daher das Builders Certificate, unabhängig von der Registrierung des Bootes / der Yacht, im Original an den nächsten Eigner übergeben. Zudem wird bei jedem Eignerwechsel gemäß britischer Tradition ein sogenanntes „Bill of Sale“ erstellt.

 

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.