CE-Zertifizierung für Sportboote

 

CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)

 

Wie sind Sportboote definiert?

Sportboote im Sinne dieser Richtlinie sind, unabhängig von der Antriebsart, sämtliche Boote mit einer nach der einschlägigen harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von 2500 bis 24000 mm, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. 

Boote, die gleichzeitig auch für Charter- oder Schulungszwecke verwendet werden können, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, sofern sie für Sport- oder Freizeitzwecke inverkehrgebracht werden.

Was ist beim Kauf von Booten/Yachten zu beachten?

Beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität von Bedeutung.

Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen.

Kauf aus EU-Land versus Kauf aus Nicht-EU-Ländern

 

Die Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. 

Sollte diese nicht vorliegen, muss ein Konformitätsverfahren durchgeführt werden. Darauf haben sich einige Firmen spezialisiert.

 

Wer ist mein Vertragspartner?

 

Nicht immer ist für den Gebrauchtbootkäufer auf den ersten Blick deutlich, ob ein Händler ein Boot anbietet, das ihm selbst gehört und das sich bereits in Deutschland befindet oder ob es sich um die Offerte eines Gebrauchtbootmaklers handelt, der eine Yacht außerhalb der EU-Grenzen anbietet. 

 

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich genau erkundigen, wer Ihr Vertragspartner ist. Dies hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Verpflichtungen und auf Ihre rechtliche Position. 

 

Was wird bestätigt?

Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. 

 

Welche Unterscheidungen gibt es?

 

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Konformitätserklärung für die Baugruppe und der Konformitätserklärung für das bestimmte Boot. Beim Kauf sollten sie darauf achten, dass die Konformitätserklärung für das bestimmte Boot vorliegt. In dieser Erklärung wird ausdrücklich die jeweilige Rumpfnummer vermerkt.

 

Welche Ausnahmen gibt es?

 

Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. 

 

  • Zusätzlich fallen folgende Wasserfahrzeuge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:

ausschließlich für Rennen und entsprechend vom Hersteller gekennzeichnete Wasserfahrzeuge einschließlich Rennruderboote und Trainingsruderboote

 

  • Kanus und Kajaks
  • Gondeln, Tretboote
  • Windsurfbretter
  • Wasserskooter und ähnliche Wasserfahrzeuge
  • historische Wasserfahrzeuge, die vor 1950 entworfen worden sind
  • Versuchs- und Eigenbauten, solange diese nicht Inverkehrgebracht werden
  • Wasserfahrzeuge für spezielle Zwecke , insbesondere nach Richtlinie 82/714/EWG
  • Tauch- und Luftkissenfahrzeuge
  • Tragflügelboote

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente