Der Sinn von Bootsdokumenten

Bootsdokumente erfüllen zwei Aufgaben:

  • International anerkannter Eigentumsnachweis
  • Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen 

 

Wo muss ein Kennzeichen geführt werden?

 

Grundsätzlich wird nach Größe des Fahrzeugs unterschieden und um welches Fahrgebiet es sich handelt.

  • Bundeswasserstraßen und Bereich der Binnenschifffahrtsordnung
    • Kennzeichnung von Booten mit weniger als 20 Metern Länge und Motoren mit mehr als 2,21kW (Kleinfahrzeuge).
    • Segelboote über 5,50 Metern Länge.
  • Seeschifffahrtsstraßen
    • Boote, deren Fahrgebiet ausschließlich im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen liegen.
  • Das jeweilige Kennzeichen ist im jeweiligen Bootsdokument vermerkt. 

 

Welche Art von Bootsdokumenten gibt es?

 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen amtlichen Bootsdokumenten und amtlich anerkannten Bootsdokumenten.

 

  • Amtliche Bootsdokumente, die auch als Eigentumsnachweis dienen

 

Die Eintragung erfolgt in einem beim Amtsgericht geführten Schiffsregister. Da das Schiffsregister öffentlichen Glauben genießt, ist darauf zu vertrauen, dass sämtliche Eintragungen richtig sind.

    • Schiffsbrief
    • Schiffszertifikat

 

  • Amtliche Bootsdokumente, die nicht als Eigentumsnachweis dienen

Diese Ausweise dienen lediglich als Ausweis für das vergebene Kennzeichen. Vermerkte Eintragungen können fehlerhaft sein.

    • Flaggenzertifikat
    • Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen

 

  • Amtlich anerkannte Bootsdokumente

 

Amtlich anerkannte Bootsdokumente sind KEIN Eigentumsnachweis, sondern sind nur Ausweis für das vergebene Kennzeichen. Vermerkte Eintragungen können fehlerhaft sein.

    • Internationaler Bootsschein (IBS)
    • Aussteller dafür sind dazu autorisierte Organisationen und Verbände
      • ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobilclub)
      • DMYV(Deutscher Motoryachtverband)
      • DSV (Deutscher Seglerverband)

 

  • Wie erhalte ich ein Bootsdokument?

 

    • Unabhängig davon, ob es sich um ein amtliches Dokument oder ein amtlich anerkanntes Dokument handelt, müssen Bootsdokumente bei der jeweiligen Behörde oder der jeweiligen Organisation beantragt werden.
    • Grundsätzlich müssen alle Angaben glaubhaft gemacht werden. Für die persönlichen Daten reicht der Personalausweis, für die Daten zum Boot kommt es auf die technischen Daten des Bootes sowie den Kaufvertrag an.

 

  • Problematik bei amtlich anerkannten Bootsdokumenten und amtlichen Bootsdokumenten ohne öffentlichen Glauben!

 

    • Die Ausstellung des Dokuments erfolgt im Büro der jeweiligen Behörde/Organisation. Dabei werden die übermittelten Daten übernommen.
    • Da aber keine Überprüfung der Daten wie z.B. Rumpfnummer oder Motornummer etc. vor Ort stattfindet, ist nicht gewährleistet, ob es sich tatsächlich auch um dieses spezielle Boot handelt! Da helfen auch keine Fotos, da diese irgendwo aufgenommen sein können. 
    • Zumindest in diesem Punkt gibt es Optimierungsbedarf des Gesetzgebers.

 

  • Schlussfolgerung

 

    • Ein Eigentumsnachweis ist nur durch ein amtliches Bootsdokument möglich, das öffentlichen Glauben genießt.
    • Für die Erlangung eines Kennzeichens für Kleinfahrzeuge reicht der IBS oder ein Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen einer amtlichen Behörde.

  • Empfehlung

 

    • Beim Kauf eines gebrauchten Bootes und Vorlage eines IBS sollte der Käufer die Daten im IBS mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abgleichen. Nur so ist sichergestellt, dass der IBS auch speziell für dieses Boot ausgestellt worden ist.

 

  • Besonderheit

 

    • Durch das einzigartige europaweite Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern ist es E/M/S möglich, sämtliche Eintragungen in Bootsdokumenten vor Ort, physisch abzugleichen.
    • Das geschieht routinemäßig, unabhängig von der Art der Prüfung, durch E/M/S.
    • Auch in diesem Punkt ist E/M/S ein verlässlicher Partner.

 

Soviel erst einmal zur Einführung in die Geheimnisse der verschiedenen deutschen amtlichen und amtlich anerkannten Bootsdokumente. In den kommenden Beiträgen werden wir weitere Ausführungen zu den einzelnen Dokumenten machen. 

Also, dran bleiben!

 

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.