Flaggenzertifikat

Das Flaggenzertifikat wird für Seeschiffe bis 15 m Rumpflänge ausgestellt, und berechtigt zur Führung der Bundesflagge. Das Dokument ist ein international anerkanntes Flaggendokument, jedoch kein Eigentumsnachweis nach deutschem Recht. 

Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt. Es ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Für die Ausstellung des Zertifikates sind beim BSH Daten zum Schiffseigner, Daten zum Schiff sowie technische Daten zu Schiff und Motor anzugeben. Dabei muss die Eigentümerschaft durch Vorlage des Kaufvertrages nachgewiesen werden.
Sportboote über 15 m Länge müssen dagegen ins Seeschiffsregister eingetragen werden, das bei einer Anzahl von Amtsgerichten geführt wird. 

Die Nummer des Flaggenzertifikates mit dem Zusatzbuchstaben F kann in der Bundesrepublik auch als amtliches Kennzeichen geführt werden. Das Kennzeichen muss dafür in zehn Zentimeter großen Buchstaben aus lateinischer Schrift und arabischen Zahlen dunkel auf hellem Untergrund oder hell auf dunklem Untergrund an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Sportboots aufgeklebt bzw. aufgemalt werden. Zusätzlich muss ein Schiffsname und der Heimathafen in gleicher Art und Weise am Wasserfahrzeug angebracht sein. Ein denkbares Kennzeichen wäre 123456-F.

Das Flaggenzertifikat ist 8 Jahre gültig und kostet € 75,00. Nach 8 Jahren kann das Dokument gegen Gebühr verlängert werden. 
 

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.