Verkaufsgutachten/Ankaufgutachten

Verkaufsgutachten / Ankaufgutachten

Ein von unseren Gutachtern durch geführtes Verkaufsgutachten oder auch Ankaufgutachten findet am Liegeplatz des Bootes beziehungsweise der Yacht statt. Aufgrund der realistischen Tatsache, dass der Verkäufer seltener gewillt ist ein Verkaufsgutachten in Auftrag zu geben, findet in der Regel meistens die Durchführung eines Ankaufgutachtens statt. Ein solches Gutachten wird vom unsichtigen Käufer in Auftrag gegeben.

 

Prüfpunkte vom Verkaufsgutachten

 

Unabhängig davon, ob das betreffende Boot an Land steht oder die zu begutachtende Yacht im Wasser liegt, so erfolgt die ausführliche Begutachtung anhand eines über einhundert Punkte umfassenden Prüfkataloges.

Akribisch werden alle zu erkennenden Mängel genau inspiziert, fotografiert und dokumentiert. Die abschließende schriftliche und bildliche Dokumentation verschafft Ihnen einen klaren Überblick über das Boot.

 

Begutachtung, an Land oder im Wasser?

 

Wir empfehlen die Begutachtung zu Land durchführen zu lassen. So kann sich der Gutachter einen besseren Überblick vom Unterwasserschiff machen. Die Besichtigung an Land gewährt bei einem Motorboot zudem eine genauere Betrachtung der Wellen und Antriebe. Bei einem Segelboot ist dadurch der gesamte Kiel genauer zu inspizieren.

Optimal gestaltet sich die Begutachtung an Land, wenn das Boot beziehungsweise die Yacht gut drei Tage vorher aus dem Wasser gekrant wurde.

 

Kosten eines Verkaufsgutachtens

 

Die genauen Kosten eines Verkaufsgutachtens lassen sich pauschal nicht exakt kalkulieren. Die Anzahl und der Umfang der erkannten Mängel sowie deren schriftliche wie bildliche Dokumentation bestimmen den letztendlich notwendigen Zeitaufwand. Unsere Gutachter sind jedoch gerne gewillt dieses Verkaufsgutachten in Ihrem Beisein durchzuführen. Auf diese Weise können Sie dem Gutachter jederzeit den Hinweis geben, dass eine weitere Begutachtung des betreffenden Bootes beziehungsweise der betreffenden Yacht für Sie nicht mehr relevant ist und nicht weiter durchgeführt werden muss. Auf Basis einer festvereinbarten Grundpauschale sowie eines fix vereinbarten Stundensatzes behalten Sie so stets die Gesamtkosten im Auge.

 

Rechnet sich ein Verkaufsgutachten?

 

Die aufzubringenden Investitionen in ein Verkaufsgutachten in Bezug auf die gegebenenfalls ansonsten auf Sie zukommenden Kaufpreisverhandlungen sind oftmals verhältnismäßig gering. Schnell explodieren kleine, nicht erkannte Mängel zu erheblichen Problemen oder Problemen mit großem finanziellem Aufwand.

 

Wann sollte ein Verkaufsgutachten in Auftrag gegeben werden?

 

Das Gutachter-Netzwerk des European Institute for Maritime Services, kurz E/M/S, erstreckt sich über gesamt Europa. Gutachter und Sachverständige im Umkreis nahezu jeder europäischen Marina sind beim uns verzeichnet und gelistet. Sie haben somit den direkten Zugriff auf einen geeigneten Gutachter oder Sachverständigen in unmittelbarer Nähe Ihres im Angebot befindlichen Gebrauchtbootes beziehungsweise Ihrer gepflegten Yacht.

Ein Verkaufsgutachten sollten Sie daher in Auftrag geben, wenn unser Boot-Check dies empfiehlt oder Sie sich sonst soweit sicher sind Ihr Boot beziehungsweise Ihre Yacht bestmöglich zu verkaufen.

Potentiellen Käufern signalisieren Sie durch Vorlage von einem aktuellen Verkaufsgutachten Sicherheit und Objektivität.

 

Fazit

Wir von E/M/S empfehlen folgende Vorgehensweise beim anstehende Bootskauf beziehungsweise Yachterwerb.
  1. Schauen Sie sich auf den bekannten Marktplätzen, sowohl im Internet wie auch in den bekannten Zeitschriften, nach einem für Sie geeigneten Gebrauchtboot oder einer gebrauchten Yacht um.
  2. Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Verkäufer, egal ob Händler, Broker oder Privatverkäufer direkt in Verbindung und erkundigen sich umfassend nach allen Dingen, die Sie wissen wollen.
  3. Lassen Sie sich ausführliches Bild- und Fotomaterial von dem Anbieter zusenden.
  4. Treffen Sie eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Boote oder Yachten.
  5. Beauftragen Sie für Ihr ausgewähltes Boot beziehungsweise Ihre favorisierte Yacht unseren 1st Boot-Check.

Im Rahmen unseres Boots-Checks inspiziert ein Sachverständiger für Boote und Yachten im Auftrag von E/M/S das betreffende Schiff anhand eines über einhundert Checkpunkte umfassenden Prüfkatalogs. Zudem schauen sich unsere Fachleute die für Sie wichtigen Bootspapiere und Schiffsdokumente an und werten diese aus.

Entsprechend Ihrer gewonnenen Erkenntnisse aus unserem Boots-Check entscheiden Sie das weitere Vorgehen und die Notwendigkeit eines detaillierten Gutachtens, zum Beispiel eines Verkaufsgutachten / Ankaufgutachtens.

 

So behalten Sie die Kosten für ein Gutachten im Blick und sparen Geld. Unser Boot-Check gibt Ihnen einen ersten Sachverständigen-Eindruck über das Boot oder über die Yacht. Erscheinen auf den ersten Blick unseres Sachverständigen keine erkennbaren oder anzunehmenden gravierenden Schäden, kann man sich gegebenenfalls ein teureres, umfassenderes Vollgutachten sparen.

 

Bei aller Erfahrung unserer Sachverständigen und der Gründlichkeit, mit der ein Bootscheck durchgeführt wird, kann jedoch eine Garantie für Mängelfreiheit aufgrund einer rein augenscheinlichen Prüfung nicht übernommen werden. – Sie verschaffen sich aber eine grundlegende Sicherheit und ein deutlich besseres Gefühl.

Mehr Sicherheit erhalten Sie mit einem Verkaufsgutachten / Ankaufgutachten.